AGZWK-Jahrestagung 2020 – einfach digital
Mit einer großen Teilnehmerzahl und sehr positiven Rückmeldungen hat die Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V. (AG ZWK) im Oktober ihre erste digitale Jahrestagung umgesetzt.
BFH: Rechtsprechung zur EÜR veröffentlicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem Urteil vom 12. Dezember 2017 zur "Anwendung von §4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer Rückdeckungsforderung geäußert. Dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist somit auch über den Einzelfall hinaus allgemein anwendbar.
Erste digitale Grundlagenschulung – eine gelungene Premiere
Die AG ZWK kann digital: Erstmals hat der Verband seine Grundlagenschulung ausschließlich online durchgeführt. Mit Erfolg.
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FAQ Zeitwertkonten und Kurzarbeit
Als Fachverband für betriebliche Zeitwertkonten erreichten uns aktuell einige Anfragen im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld. Gerne möchten wir nachstehend einige Fragen und Antworten mit Ihnen teilen.
Neuer Name für Fachkreis Administration
Die Digitalisierung durchdringt seit Jahren alle Bereiche der Arbeitswelt. Der Fachkreis Administration erhält daher einen neuen Namen.
Update: Doch kein Urlaub vom Urlaub nötig?
Im Frühjahr 2019 hatte das Bundesarbeitsgericht eine explizite Änderung seiner Rechtsprechung zur Urlaubsgewährung bei unbezahltem Sonderurlaub vorgenommen. Damit ist eine Urlaubskürzung für Zeiten der Freistellung nun auch bei Wertguthaben gut vertretbar. Entscheidend ist, dass das BAG den Urlaubsanspruch – anders als in der Vergangenheit - nunmehr streng an die Arbeitspflicht knüpft, die ja in der Freistellungsphase eines Zeitwertkontos nicht mehr gegeben ist.
Umgang mit Zeitwertkonten bei Kurzarbeit
Nachdem nun aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung das Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld wieder in den Blickpunkt rückt, möchten wir Ihnen als Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e. V. eine kurze Information zum Verhältnis der Zeitwertkontenguthaben zu Kurzarbeit zur Verfügung stellen.
Terminbericht des BSG 13/19 – DRV-Bund bestätigt bisherige Verwaltungspraxis
Der Terminbericht Nr. 13/19 betreffend die in der Sitzung vom 1. April 2019 beim Bundessozialgericht behandelten Verfahren (B 12 KR 15/18 R und B 12 KR 16/18 R) hat sowohl bei Unternehmen mit bestehenden Wertguthabenvereinbarungen als auch bei solchen, die sich mit einer Einführung von Zeitwertkonten beschäftigen, für Rechtsunsicherheit gesorgt. Die DRV Bund gibt allerdings Entwarnung.
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AG ZWK ist nun akkreditierter Bildungsdienstleister
Die Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V. ist nun akkreditierter Bildungsdienstleister bei „gut beraten“. Wir möchten als unabhängiger Verband für die Verbreitung von und das Verständnis für Zeitwertkonten einen Beitrag leisten und Know how zum Aufbau von Fachkompetenz für Berater und Vermittler gemäß IDD zur Verfügung stellen.
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Finanzämter erkennen nun ZWK auch bei Geschäftsführern an
Die Finanzverwaltung hat ihr BMF-Schreiben zur lohn-/einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Zeitwertkonten geändert. Danach sind Dotierungen von Zeitwertkonten durch Arbeitnehmer/innen, die gleichzeig als Organ zu einer Körperschaft bestellt sind, ebenfalls lohn-/einkommenssteuerrechtlich anzuerkennen, wenn sie nicht an der Körperschaft beteiligt sind.
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