Das Potenzial von Wertguthaben

Die Flexibilisierung der ruhestandsnahen Lebensphase

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Erfolgreicher Start der AG ZWK-Reihe "Wissen kompakt"

Mit dem Ziel, konkrete Themenstellungen komprimiert und verständlich darzustellen, startete die AG ZWK ihre Reihe "Wissen kompakt" am 3. März 2021.

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Bundesarbeitsgericht bestätigt Insolvenzfestigkeit des Sicherungsmodells

Bundesarbeitsgericht bestätigt die Insolvenzfestigkeit des Sicherungsmodells der doppelseitigen Treuhand nun auch im Kontext der betrieblichen Altersversorgung, sagt Frau Dr. Schubert-Eib aus dem Fachkreis Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

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BFH: Urteil vom 28.10.2020 / Sonderfall ZWK

Der BFH hat mit Urteil vom 28.10.2020 – X R 1/19 über einen Sonderfall bei Zeitwertkonten entschieden. Fraglich war die steuerliche Anerkennung einer Wertguthabenvereinbarung, die zwischen Ehegatten geschlossen wurde.

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AGZWK-Jahrestagung 2020 – einfach digital

Mit einer großen Teilnehmerzahl und sehr positiven Rückmeldungen hat die Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V. (AG ZWK) im Oktober ihre erste digitale Jahrestagung umgesetzt.

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BFH: Rechtsprechung zur EÜR veröffentlicht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem Urteil vom 12. Dezember 2017 zur "Anwendung von §4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer Rückdeckungsforderung geäußert. Dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist somit auch über den Einzelfall hinaus allgemein anwendbar.

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Erste digitale Grundlagenschulung – eine gelungene Premiere

Die AG ZWK kann digital: Erstmals hat der Verband seine Grundlagenschulung ausschließlich online durchgeführt. Mit Erfolg.

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FAQ Zeitwertkonten und Kurzarbeit

Als Fachverband für betriebliche Zeitwertkonten erreichten uns aktuell einige Anfragen im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld. Gerne möchten wir nachstehend einige Fragen und Antworten mit Ihnen teilen.

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Neuer Name für Fachkreis Administration

Die Digitalisierung durchdringt seit Jahren alle Bereiche der Arbeitswelt. Der Fachkreis Administration erhält daher einen neuen Namen.

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Update: Doch kein Urlaub vom Urlaub nötig?

Im Frühjahr 2019 hatte das Bundesarbeitsgericht eine explizite Änderung seiner Rechtsprechung zur Urlaubsgewährung bei unbezahltem Sonderurlaub vorgenommen. Damit ist eine Urlaubskürzung für Zeiten der Freistellung nun auch bei Wertguthaben gut vertretbar. Entscheidend ist, dass das BAG den Urlaubsanspruch – anders als in der Vergangenheit - nunmehr streng an die Arbeitspflicht knüpft, die ja in der Freistellungsphase eines Zeitwertkontos nicht mehr gegeben ist.

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