Die Website nutzt Cookies, um uneingeschränkt zu funktionieren. Falls Sie das Speichern von Cookies unterbinden möchten, sperren Sie in Ihrem Browser bitte die Cookies für diese Website.
Am 1. Januar 2009 und damit auf dem Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 trat das sogenannte Flexi II-Gesetz in Kraft, das erstmalig detaillierte Vorschriften für die Kapitalanlage von Zeitwertkontenguthaben beinhaltete. Neben qualitativen und quantitativen Anlagevorschriften wurde – ähnlich wie bei „Riester-Produkten“ – die Vorgabe eines garantierten Kapitalerhalts zum Zeitpunkt der planmäßigen Verwendung des Zeitwertkontos eingeführt, was einer Mindestverzinsung von 0 % p.a. auf die Summe der Einzahlungen in ein Zeitwertkonto entspricht.
Am 21.02.2014 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle für ein Wertguthaben aus einem Lebensarbeitszeitkontenmodell entschieden, dass es sich nicht um Vermögen handelt, das dem Zugewinnausgleich nach §§ 1373, 1375 Abs. 1 S. 1 BGB unterfällt.
Nach §7d Abs. 2 SGV IV hat der Arbeitgeber seinen Beschäftigten mindestens einmal im Jahr in Textform über die Höhe Ihres im Wertguthaben enthaltenen Arbeitsentgeltguthabens zu unterrichten. Neben dieser gesetzlichen Anforderung besteht aber ein Bedarf an weiteren Informationen, sowohl seitens der Teilnehmer des Modells, als auch seitens der Arbeitgeber. Der Artikel möchte aufzeigen, welche Möglichkeiten hierzu bestehen, aber auch welche Schwierigkeiten zu bewältigen und Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Bei den meisten Wertkontenmodellen ist vorgesehen, dass die Wertguthaben in ein Anlagekonzept überführt und am Kapitalmarkt angelegt werden, dies gilt gleichermaßen für Versicherungs- wie Investmentfondslösungen. Die erzielten Renditen stellen in der Regel die Entwicklung der Anwartschaften dar. Der Kapitalmarkt ist ständig in Bewegung und speziell in den vergangenen Jahren wurden nicht wenige Lehrmeinungen über die Einschätzung und Prognostizierbarkeit des Kapitalmarktes über Bord geworfen bzw. revidiert.
Dieser Beitrag richtet sich an Arbeitgeber, Betriebsräte und sonstige interessierte Personen, die sich ohne vertiefte juristische Kenntnisse einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei der Insolvenzfestigkeit von Treuhandmodellen im Rahmen von Zeitwertkonten schaffen möchten.
Es ist unstrittig, dass Wertguthaben (auch als Zeitwertkonten oder Lebensarbeitszeitmodelle bezeichnet) auf Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (verabschiedet im Bundesrat am 19.12.2008 und gültig seit 01.01.2009) – bekannt unter dem Begriff „Flexi-Gesetz II“ (SGV IV / § 7 ff.) – ein geeignetes personalwirtschaftliches Instrument zur Motivation und Bindung von Mitarbeitern im Unternehmen sind.
Die Administration von Zeitwertkonten ist ein sehr umfassendes, komplexes Gebiet. Dieser Artikel versucht einen Überblick über die verschiedenen zu administrierenden Prozesse zu geben. Im Folgenden werden neben der Anspar- und Entnahmephase, die Verwaltung der SV-Luft, die Prüfung der Einhaltung der Werterhaltgarantie und die Freistellungsberechnung betrachtet.
Mit Zeitwertkonten wird es Arbeitnehmern ermöglicht, Zeit- oder Entgeltbestandteile in ein Zeitwertkonto einzustellen und dieses Zeitwertkonto für eine spätere bezahlte Freistellung von der Arbeit zu verwenden.
Wenn sich ein Unternehmen für die Implementierung eines Zeitwertkontenmodells entscheidet, empfiehlt es sich, die wesentlichen Rahmenbedingungen einer späteren Freistellung bereits vorab in der Zeitwertkonten-Vereinbarung zu regeln. Dabei gehört – wie bereits in unserem Newsletter 4. Quartal 2009 skizziert – die Frage, ob Arbeitnehmern für die Zeit einer Freistellung aus Wertguthaben ein Urlaubsanspruch einzuräumen ist, zu den seit Einführung von Zeitwertkonten stark diskutierten Themen.
Die Automobilindustrie entwirft innovative Fahrzeugdesigns, Nahrungsmittelproduzenten bringen neue Geschmacksrichtungen auf den Markt und Elektronikfirmen entwickeln immer wieder neuartige Mobilfunkgenerationen. Jedes dieser Unternehmen verfolgt das gleiche Ziel: potenzielle Kunden zu begeistern und hohe Verkaufszahlen zu erreichen. Nicht anders ist es bei neuen Angeboten für Mitarbeiter im Unternehmen.