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Durch die Regelungen des sog. Flexi-Gesetzes im Vierten Band des Sozialgesetzbuches wurde sichergestellt, dass der Arbeitnehmer auch in der Freistellungsphase sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt.
Der Gesetzgeber hat mit dem Flexi II erstmalig eine Werterhaltungsgarantie für alle im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung eingezahlten Beiträge fixiert. Dabei ist zwischen der sozialversicherungs- und der steuerrechtlichen Werterhaltungsgarantie zu differenzieren.
Mit Zeitwertkonten wird es Arbeitnehmern ermöglicht, Entgeltansprüche nicht sofort auszahlen zu lassen. Die Entgeltansprüche werden in ein Zeitwertkonto eingestellt und für eine spätere Freistellung von der Arbeit verwendet. Die Möglichkeit, hieraus eine Freistellungsphase unmittelbar vor dem Ruhestand zu finanzieren, führt zu einer zunehmenden Akzeptanz und Verbreitung von Zeitwertkonten.
Die im Rahmen des Flexi II erlassenen Gesetzesänderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Administration von Zeitwertkontenmodellen. Diese sollen anhand eines praxisnahen Beispiels verdeutlicht werden.
Soweit sich ein Unternehmen für die Einführung von Zeitwertkonten entscheidet, empfiehlt es sich, die Details einer späteren Freistellung vorab in den rechtlichen Rahmenvereinbarungen, z.B. in einer Betriebsvereinbarung, zu regeln. Der Vorteil: spätere Unstimmigkeiten und Missverständnisse lassen sich weitgehend verhindern, da beide Seiten die Details der Freistellung verhandelt und vereinbart haben.
In letzter Zeit waren in der Presse vielfach Sätze wie „Zeitwertkonten nach Flexi II tot?“ zu lesen. Diese Frage ist ganz klar mit „nein“ zu beantworten. Zeitwertkonten haben auch nach Flexi II nicht an Bedeutung verloren und bleiben weiterhin attraktiv.
Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand, wie bereits im 3. Quartal, das BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zeitwertkonten, dessen Entwurfsfassung vom 19.09.2008 den Verbänden zur Kommentierung vorgelegt wurde. Das BMF-Schreiben wird dem Vernehmen nach erst im Januar 2009 veröffentlicht werden. Es zeichnen sich aber bereits jetzt erste Tendenzen ab, die in Ergänzung zur Entwurfsfassung beschrieben werden sollen.