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Frischer Blick auf klassische Themen der Administration
Der Fachkreis Administration hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Themen in Newsletter-Beiträgen veröffentlicht, die nach wie vor eine hohe Relevanz bei der Umsetzung von Zeitwertkontenmodellen haben. In diesem Betrag werden die Kernaussagen wiederholt und im aktuellen Umfeld auf Basis vielfältiger Praxiserfahrungen betrachtet. Ziel ist es, den Lesern eine Übersicht von wichtigen Themen zur Verfügung zu erstellen, die dem aktuellen Kenntnisstand am Zeitwertkonten-Markt entspricht.
Partnersuche bei der Administration — 1/2016
Beispielhaft wurde der Auswahlprozess für den Einsatz einer externen Administrationslösung für ein Zeitwertkontenmodell mit mehr als 200 avisierten Teilnehmern beleuchtet und aufzeigt, welche Auswahlkriterien bei der Wahl essenziell sind.
Der Anbieterauswahlprozess

Nach dem Erstellen einer Liste mit den potenziellen Anbietern ist eine Vorauswahl empfehlenswert, um den Aufwand der Ausschreibung zu begrenzen. Insbesondere bei den Themen Online-Zugriff als Bindeglied für alle Beteiligten, vollständige Historisierung der Daten, Referenzen, Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit, vollständige Übernahme von sozialversicherungsrechtlichen Berechnungs-pflichten und Service Level Agreements ist eine Differenzierung der Anbieter möglich. Wichtigstes Kriterium in der Vorauswahl ist aber sicherlich auch das Preis-/Leistungsverhältnis in Bezug auf die unternehmensindividuellen Zielvorstellungen.
Nach der Erstellung und Auswertung eines Fragebogens (bei Bedarf mit externer Unterstützung) wird der Anbieter in einem sogenannten „Beauty Contest“ von den Entscheidungsträgern des Unternehmens ausgewählt und die Vertragsverhandlungen beginnen.
Aktuell besteht ein Konsolidierungstrend, in dem wenige Anbieter mit umfangreichen Dienstleistungsangeboten um die größeren Zeitwertkontenmodelle konkurrieren. Der immer präsentere Wunsch der Anwender-Unternehmen zur ganzheitlichen Darstellung der betrieblichen Benefits für die Mitarbeiter und verwaltungsreduzierten Abwicklung für den Arbeitgeber, verursacht deutliche Investitionen der Anbieter in zielführende Lösungen.
Unternehmen mit geringeren Teilnehmerzahlen finden Administrationsunterstützung häufig beim Anbieter der Zeitwertkontenrückdeckung oder entwickeln pragmatische Lösungen mit der eigenen Entgeltabrechnungssoftware. Aktuell gibt es sehr wenige Anbieter mit pragmatischen Administrationslösungen für kleinere Modelle. Das größte Potenzial für Lösungsansätze liegt in der standardisierten Implementierung der Störfall-SV-Luft-Berechnung in den verschiedenen Entgeltabrechnungssystemen, ohne jeweils die Arbeitgeber, die Zeitwertkontenmodelle nutzen, mit einem einmaligen hohen Implementierungsaufwand zu belasten.
Implementierung in der Entgeltabrechnung — 2/2011, 4/2012 und 3/2014
Bei der Ersteinrichtung eines Zeitwertkontenmodells in der Entgeltabrechnung sind zunächst die Lohn-, Zeit- und Abwesenheitsarten zu bestimmen. Dafür werden Einbringungen und Verwendungen jeweiligen Infotypen zugeordnet und Lohnarten in der Abrechnungsregelung definiert. Im Anschluss erfolgt eine Plausibilisierungsprüfung. In der aktuell erlebten Praxis beherrschen die Entgeltabrechner in der Regel diesen Teil der Umsetzung.
Die größte Herausforderung für Arbeitgeber ist die Berechnung und nachhaltige Dokumentation der Störfall-SV-Luft, die für die korrekte Abrechnung der SV-Beiträge bei nicht planmäßiger Verwendung (Störfall) angewandt wird. Dazu mehr unter Punkt E (Störfall-SV-Luft-Administration).
Fallstricke, die im Vorfeld zu klären sind, bestehen z. B. bei einer negativen Wertentwicklung der Kapitalanlage, der Nutzung des statischen Wertguthabenbegriffs, dem Aufbau von Know-how und der fehlenden Wertentwicklung der Kapitalanlagen in den Entgeltabrechnungssystemen.
Aktuell ist nach den Erfahrungen der Verfasser die Anpassung der Entgeltabrechnung eine der größten Hürden für die Verbreitung von Zeitwertkonten in Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU).
Lösungsmöglichkeiten für KMU bestehen über die Nutzung von externen Administratoren und die erstmalige Eingabe der Störfall-SV-Luft-Daten zum Abrechnungszeitpunkt des Störfalls. Damit lässt sich bei detaillierter Übermittlung aller relevanten Daten an den Administrator eine Berechnung der Störfall-SV-Luft im eigenen Entgeltabrechnungssystem dauerhaft umgehen. Bei Zeitwertkonten-modellen mit mehr als 200 Teilnehmern werden überwiegend externe Administratoren genutzt, die die Störfall-SV-Luft-Berechnung vollständig übernehmen oder die interne Administration mit den notwendigen Daten und Online-Zugriffen unterstützen.
Nicht zu vergessen sind die laufenden Prozesse, die ein Zeitwertkontenmodell mit sich bringt. Einbringungen, Verwendungen, Störfälle und Übertragungen gehören dabei eher zu den Standard-Geschäftsvorfällen. Datenkorrekturen, Ertragsausschüttung/Wiederanlagen, Kostenentnahmen, Kontoauszüge, Steuerrückerstattungen und die jährliche Abgrenzung der Störfall-SV-Luft sind Teile der unregelmäßig wiederkehrenden Prozesse. Die Dokumentation aller Prozesse eines Zeitwertkontenmodells sollte der Standard in allen Unternehmen sein, ist aber aktuell eher die Ausnahme. Hier besteht die Aufgabe aller Beteiligten darin, die Dokumentation nachhaltig zu optimieren.
Die Entscheidung, wo und wie die Störfall-SV-Luft-Administration erfolgen soll, hängt von diversen Faktoren ab, die für jedes Unternehmen separat geprüft und beantwortet werden müssen. Was gibt das eigene Payroll-System her? Lohnt sich eine Ausgliederung oder Doppelführung? Entlastet ein Outsourcing und wie gravierend sind die datenschutzrelevanten Vorbehalte?
Für eine Administration in dem Payroll-System spricht, dass alle relevanten Lohn- und Gehaltsdaten im Payroll-System bereits vorhanden sind und somit keine Auslagerung von sensiblen Personen- und Einkommensdaten erforderlich scheint (wenn entsprechende Software und das zugehörige Know-how vorhanden sind).
Für eine externe Administration spricht, dass Software und Know-how von extern zur Verfügung gestellt werden, was zu einer Entlastung der beteiligten Ressourcen des Arbeitgebers führen kann.
In der Zukunft werden in der Wahrnehmung der Autoren die Administrationsplattformen Marktanteile gewinnen, die möglichst viele Benefits online abbilden können und die Verwaltungsprozesse aller Beteiligten weiter automatisieren.
Administration von Arbeitgeberzuschüssen — 4/2010
In Bezug auf die Administration von Zeitwertkontenmodellen sind grundsätzlich drei Modelltypen zu unterscheiden, die in unterschiedlichen Ausprägungen bei Arbeitgebern umgesetzt worden sind:
- Modelle mit ausschließlicher Arbeitgeberförderung während der Ansparphase.
- Modelle mit Zusatzleistungen ausschließlich in der Freistellungsphase.
- Mischmodelle, die in der Anspar- und Freistellungsphase bezuschussen.
Wenn man die Zuschüsse an den Verbleib des Arbeitnehmers im Unternehmen oder andere Bedingungen bindet, bestehen bei Modell 1 die Herausforderungen u. a. bei der separaten Führung und gegebenenfalls auch Insolvenzsicherung der Zuschusskonten. Was wird auf dem Kontoauszug angezeigt und wie wird bei temporär widerruflichen Zuschüssen die Umbuchung ins Arbeitsentgeltguthaben und Arbeitgeber-SV-Konto vorgenommen. Gerade bei den widerruflichen Zuschüssen wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von Gestaltungsvarianten entwickelt, die den individuellen Bedürfnissen der Betriebsparteien in den Unternehmen gerecht werden.
Bei Modell 2 sollte vorab geklärt werden, welche Freistellungsphasen bezuschusst werden, wann die Zuschüsse insolvenzgesichert werden und wie die Reihenfolge des Wertguthabenabbaus vorgenommen wird. Wichtig ist auch die Art der Bezuschussung über konkrete Leistungen wie Urlaubstage/Sonderzahlungen oder pauschale Freistellungsboni (z. B. 10% auf das zum Freistellungsbeginn vorhandene Wertguthaben) klar in allen Fallgestaltungen zu definieren. Aus Sicht eines Verwalters erscheinen aktuell pauschale Zuschüsse eine Vereinfachung in der Verwaltung zu sein.
Bei Modell 3 wird in der Regel die individuelle Einbringung eines Arbeitnehmers bezuschusst und zusätzlich eine freistellungsverlängernde Zuschusspauschale zur Abgeltung von Lohnzusatzleistungen in der Freistellungsphase vereinbart.
Externe Administrationsplattformen haben in der Vergangenheit bewiesen, dass auch komplexe Zuschusslogiken zielführend implementiert werden können. Gerade die Automatismen beim Wechsel von widerruflichen in unwiderrufliche Arbeitgeberzuschüsse und die damit zusammenhängenden sv-rechtlichen Prozesse sind eine deutliche Verwaltungsvereinfachung für den Arbeitgeber. Alternativ können diese Prozesse in der eigenen Entgeltabrechnung nur mit hohem Programmierungsaufwand oder z. B. pragmatisch über eine Excel-Tabelle gelöst werden.
Da Arbeitgeberzuschüsse eine der Hauptmotivationsfaktoren für eine hohe Arbeitnehmerbeteiligung sind, wird die Kreativität der Arbeitgeber und Berater die Administratoren immer wieder vor neue Herausforderungen stellen. Beispiele könnten Stufenmodelle für die Erreichung von in Zeitwertkonten angelegten Boni oder automatisch generierte Zuschüsse bei Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus sein.
Ermittlung des Freistellungsgehalts und der Freistellungsdauer — 4/2017
Neben der Frage eines Arbeitgeberzuschusses stellt sich grundsätzlich die Frage, in welchem Umfang und wie flexibel eine Freistellung vereinbart werden kann. Grundlage für die Bemessung des angemessenen Freistellungsentgelts sind die Bestimmungen des § 7 Abs. 1 a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) sowie das Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 31.03.2009.
Gemäß diesen Vorschriften wurde festgelegt, dass ein Arbeitsentgelt nicht unangemessen von den vorausgegangenen Bezügen abweichen darf. Als Grenzen für die Angemessenheit gilt, wenn das monatliche Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase mindestens 70 % und maximal 130 % des Durchschnittsentgelts während der letzten 12 Monate vor der Freistellungsphase (ohne Berücksichtigung einer Beitragsbemessungsgrenze) beträgt.
Dank der hohen Flexibilität der Zeitwertkonten muss nicht zu Beginn der Ansparphase festgelegt werden, wann und in welchem Umfang die spätere teilweise oder vollständige Freistellung erfolgen soll. Dennoch steigert eine gewisse Planbarkeit für alle Beteiligten die Effizienz des Vorsorgebausteins: Für die Arbeitnehmer eine Perspektive zur Gestaltung ihrer individuellen Lebensarbeitszeit und für die Arbeitgeber eine langfristige Personalplanung und demografische Entwicklung.
In der Praxis lässt sich beobachten, dass Mitarbeiter versuchen den individuellen Nutzen des Zeitwertkontos über das möglichst exakte Anpeilen eines vollständigen Verbrauches des Wertguthabens zu optimieren. Da es sich beim Zeitwertkonto nicht um ein reines Wechselgeschäft zwischen ein- und Auszahlungen handelt, muss eine verlässliche Aussage über bestehende Wertguthaben und eine Simulation über die weitere Wertentwicklung zur Verfügung stehen. Dies lässt sich in idealer Form über eine Kombination zwischen der Zeitwertkontenadministration und einen individualisierten Prognoserechner herstellen. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber die Informationen für eine frühzeitige Nachfolgeplanung der voraussichtlich freiwerdenden Stellen nutzen.
Da sich aber kurz vor der geplanten Freistellungsphase noch Veränderungen des Arbeitsentgelts ergeben können, besteht eine gewisse Gefahr darin, bei der Kalkulation der Freistellungsphase die oben genannten Grenzen auszureizen. Folgende Faktoren haben eine unmittelbare Auswirkung auf die Höhe der Angemessenheitsberechnung:
- Gehaltsentwicklungen und Sonderzahlungen sowie zusätzliche Einbringungen in das Zeitwertkonto innerhalb des letzten Jahres vor der geplanten Freistellung.
- Anlageform und dadurch bedingte Verzinsungseffekte bzw. Wertentwicklung bestehender Guthaben
- Auswirkungen der SV-Beiträge bei einem statischen Wertguthabenmodell
- hohe Gehaltsumwandlungen vor der Freistellung senken das zu versteuernde Einkommen der letzten 12 Monate.
Aus aktueller Sicht muss bereits bei der Entwicklung und Einrichtung des Systems über die Entnahmemöglichkeiten und Vorankündigungsfristen genau nachgedacht werden, um einen möglichst hohen Nutzen für alle Beteiligten zu erzielen. Dies setzt allerdings den Einsatz einer ausgereiften administrativen Lösung und den Einsatz eines Prognoserechners als qualifizierte Informationsquellen voraus. Nichtsdestotrotz können sich bis zum geplanten Freistellungstermin noch Variable ergeben, die Einfluss auf die tatsächliche Dauer der späteren Freistellungsphase haben. Zuletzt hatte beispielsweise die Neuregelung zum Urlaubsanspruch während einer nicht aktiven Phase Einfluss auf künftige Planungen. Im Ergebnis kann die hohe Flexibilität der Zeitwertkonten Fluch und Segen zugleich sein.
SV-Luft Administration – Mehrwert / Chancen / Risiken — 4/2012
Wie bereits mehrfach beschrieben ist eines der wesentlichen Argumente für die Nutzung einer Administrationsplattform zur Verwaltung der Zeitwertkonten die Entlastung der Personalabteilung. Dabei kommen sowohl eigene Handmade-Lösungen, Payroll-Systeme als auch hochwertige Administrationsportale in Frage. Aber warum bietet eine ausgereiftes Verwaltungssystem Vorteile gegenüber anderen Modellen?
Die Antwort ist simpel und einleuchtend. Für Wertguthaben gelten die Aufzeichnungspflichten gemäß § 8 der Beitragsverfahrensordnung (BVV) und § 23 Abs. 2 SGB IV. Denn nicht immer kommt es zu planmäßigen Verwendungen der Zeitwertkonten. Die vorgenannten Regelungen umfassen u.a. auch die Berechnung und Führung der sog. Störfall-SV-Luft. Diese wird ausschließlich bei einer Störfallabrechnung benötigt. Sofern keine Aufzeichnungen über die Störfall-SV-Luft existieren, ist im Störfall das gesamte Wertguthaben zu verbeitragen, was ja nach Fallgestaltung zu einer finanziellen Benachteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen kann.
Nun könnte man zwar meinen, dass eine Störfallabrechnung nur in Ausnahmen durchgeführt werden muss. Das Gegenteil ist allerdings der Fall. Es gibt zahlreiche Gründe, die zu einer Störfallabrechnung führen. Gründe sind beispielsweise
- Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen,
- Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung,
- Überschreitung einer Beitragsbemessungsgrenze durch das Freistellungsgehalt, wenn das durchschnittliche Gehalt aus dem Zeitraum vor der Freistellungsphase überschritten wird,
- Tod des Arbeitnehmers,
- Insolvenz des Arbeitgebers.
Selbst eine planmäßige Freistellung endet häufig in einer Störfallabrechnung, da es nicht immer gelingt, das Wertguthaben vollständig für eine Freistellung zu verwenden. Ein Restguthaben, das nicht mehr für eine Freistellung verwendet werden kann, ist gemäß den sv-rechtlichen Vorgaben ebenfalls als Störfallguthaben abzurechnen.
In den einigen Fällen ist das Payroll-System des Arbeitgebers in der Lage, die Verwaltung der Störfall-SV-Luft-Werte systemintern abzubilden, da alle abrechnungsrelevanten Daten bereits hinterlegt werden können. Da das im Störfall fällige Wertguthaben aber nicht Eins-zu-Eins die im System erfassten Einbringungswerte widerspiegelt, kann es zu Differenzen kommen. Intelligente Administrationssysteme sind in der Lage, die laufenden Wertentwicklungen (positive sowie negative) von den Einbringungswerten abzugrenzen und somit im Störfall die korrekten Werte zu berechnen.
Soll das Payroll-System in die Lage versetzt werden, sämtliche Wertentwicklungen mit abzubilden, müssen die dafür erforderlichen Daten über eine Zulieferung zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung der Daten erfolgt üblicher Weise über spezielle Verwaltungssysteme, die regelmäßig auch in der Lage sind, die Störfall-SV-Luft selbst zu bilden. Von daher stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob es nicht sinnhafter ist einen externen Serviceprovider mit der Betreuung der gesamten Wertguthaben-Verwaltung zu beauftragen.
Trifft der Arbeitgeber die Entscheidung, dass eine der Zeitwertkonten-Plattformen die komplette Administration inkl. Störfall-SV-Luft verwalten soll, muss zunächst geklärt werden, welches Modell zur SV-Luft-Verwaltung gewählt werden soll. Hierzu stimmen sich Payroll und der Administrator der ab, definieren im Vorfeld die auszutauschende Datenmenge und erörtern die einzurichtende Schnittstelle. In diesem Fall muss über Payroll die für eine SV-Luft-Berechnung notwendigen Daten an Administrator melden. Neben den Ein- und Auszahlungen und den Wertzuwächsen in bzw. aus dem Wertguthaben müssen zusätzliche die zu verbeitragenden Einkommen und ggf. Korrekturen zu den Einkommensdaten gemeldet werden.
Die Entscheidung, wo und wie die SV-Luft-Administration erfolgen soll, hängt von diversen Faktoren ab, die für jedes Unternehmen separat geprüft und beantwortet werden müssen. Was gibt das eigene Payroll-System her? Lohnt sich eine Ausgliederung oder Doppelführung? Entlastet ein Outsourcing und wie gravierend sind die datenschutzrelevanten Vorbehalte?
Nach wie vor spricht für ein Outsourcing der administrativen Aufgaben, dass spezielle Softwarelösungen und Know-how zur Verfügung gestellt und permanent verbessert werden, was regelmäßig zu einer Entlastung der beteiligten Ressourcen des Arbeitgebers führt. Insbesondere bei kleineren und mittelständischen Unternehmen hat die Tatsache, dass durch die externe SV-Luftführung im Falle einer Insolvenz eine direkte Verfügbarkeit aller zur Abrechnung benötigten Daten vorhanden ist, von vertrauensbildender Relevanz. Gleichzeitig ist das Administrations-System aber auch in der Lage, bei sonstigen (nicht insolvenzbedingten) Störfällen alle erforderlichen SV-Daten bereitzustellen, um den Arbeitgeber bei der Abwicklung eines Störfalls zu unterstützen.
Erfolgskritische Merkmale eines Mitarbeiterportals — 4/2017
Nomen est Omen …. die Aufgaben des zuständigen Fachkreises beschäftigt sich nicht ausschließlich mit Administration von Wertguthaben, sondern auch mit den Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und der Anwenderfreundlichkeit neuer Medien. Um die Verbreitung der Zeitwertkonten weiter zu fördern, muss das Interesse und die Akzeptanz aufseiten der potenziellen Endkunden, sprich der Mitarbeiter erhöht werden.
Um die betriebswirtschaftlichen Ziele, die der Einrichtung einer Zeitwertkonten-Regelung zugrunde liegen, muss sich der Arbeitgeber fragen, mit welchen Mitteln und Instrumenten er akzeptable Beteiligungsquoten innerhalb der Belegschaft herstellt. Neben den finanziellen Anreizen durch eine Beteiligung des Arbeitgebers (siehe Punkt C), sollte auch der Einsatz medialer Informationen nicht zu kurz kommen. Hierüber sollten sich sowohl Mitarbeiter mit bestehenden Konten über die aktuelle Höhe Ihres Wertguthabens informieren, als auch interessierte Mitarbeiter erste Berechnungen durchführen und die Beteiligung an dem Modell beantragen können.
Da entsprechende Mitarbeiterportale nicht immer im Unternehmen zur Verfügung stehen, ist die Anbindung von unterschiedlichen Quellen (interne wie externe) in der Regel unerlässlich und meist wesentlicher Bestandteil eines umfangreichen Kommunikationsmodells. Dabei sollten bestehende Werte, die regelmäßig in digitaler Form von den Kapitalanlagegesellschaften zur Verfügung gestellt werden können, in Zeitguthaben auf Basis der intern geführten Stundensätze umgerechnet werden. Damit erhöht sich die Transparenz der Zeitwertkonten-Nutzer, da der reine Geldwert für die Meisten nur wenig Aussagekraft hinsichtlich der möglichen Freistellungszeiten beinhaltet.
Darüber hinaus bieten sogenannte Employee-Self-Services-Systeme die Möglichkeit, dass sich Mitarbeiter persönlich über das angebotene Zeitwertkonten-System informieren kann und interaktiv eine Teilnahme anstoßen kann. Um eine Verarbeitung der Teilnahmewilligen beim Arbeitgeber zu veranlassen, ist ein permanenter Austausch zwischen den Payroll-Systemen und der Administrationsplattform zu gewährleisten, sodass automatisch geprüft wird, ob der Mitarbeiter am System teilnehmen und in welchem Umfang er Einbringungen vornehmen darf. Über diese virtuellen und digitalen Medien kann der Arbeitgeber den Personalbereich weitgehend entlasten und Teilnahmequoten erhöhen.
Dabei sollte im Vorfeld geprüft werden, inwieweit Web-Angebote Angriffsmöglichkeiten bieten, die unter datenschutzrechtlichen Erwägungen für eine erfolgreiche Kompromittierung genutzt werden können. Ein hohes Gefährdungspotenzial geht von externen Web-Anwendung selbst aus, da diese zum Teil sehr umfangreichen Funktionalitäten und komplexe Schnittstellen bietet. Es ist zu empfehlen, bei der Konzipierung eines Mitarbeiterportals strenge IT-Sicherheitsrichtlinien einzuhalten.
Wenn der Arbeitgeber keine eigenen Ressourcen für den Aufbau von Web-Applikationen vorhält, kann er spezialisierte Anbieter hinzuziehen oder Kontakt zu den die gängigen Zeitwertkonten-Administratoren aufnehmen, die in diesem Fall unterstützen können. Viele Administratoren bieten auch Mitarbeiter-Portale, was insbesondere im Hinblick auf Datensparsamkeit (Datenschutz und Fehleranfälligkeit) als sinnvoll anzusehen ist.
Generell verbessern Mitarbeiterportale den Wissensaustausch und die interne Kommunikation. Sie optimieren Geschäftsabläufe und schaffen eine hohe Transparenz bei Abläufen und ermöglichen Arbeitgebern die enthaltenen Daten für eine weitere Personalplanung zu nutzen. Damit bietet ein Mitarbeiterportal einen hohen Nutzen auf beiden Seiten. Lässt sich eine Kombination mit anderen Vorsorgemodellen herstellen, kann der Arbeitgeber seine Benefit-Konzepte optimieren und erzielt eine Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Fazit
Für alle vorgenannten Punkte gilt: Die administrative Unterstützung der Arbeitgeber, bei allen Verwaltungsprozessen einer Zeitwertkonten-Lösung, ist die Daseinsberechtigung externer Plattformanbieter. Dabei können zusätzlich sowohl arbeitsrechtliche sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte durch die Ausrichtung der Plattfirmen abgebildet werden. Sofern der Arbeitgeber nur bestimmte Einbringungsmöglichkeiten zulässt, kann ein intelligentes System auch im Fall unmittelbarer, digitaler Einbringungsmeldungen durch die Arbeitnehmer prüfen, ob alle internen Voraussetzungen erfüllt werden. Auch der Entnahmeprozess kann wie beschrieben durch Plausibilitätskontrollen unterstützt werden, sodass die Mitarbeitenden selbstständig die Planung ihrer Lebensarbeitszeit vornehmen können.
Diese Fachartikel gibt nur die Essenz einiger entscheidungsrelevanter Themen rund um die Administration der Zeitwertkonten wieder. Umfangreichere Ausführungen zu den einzelnen Themenkomplexen aus diesem und anderen Fachgebieten sind den Publikationen der AGZWK zu entnehmen.
Jens Kujawa und Jan-Hendrik Austen
Sie erreichen die Autoren per E-Mail: info@zeitwertkonten.org