Der Referentenentwurf der Aktivrente ist da
Die AG ZWK begrüßt die Aktivrente und hält es auch für konsistent, ihre steuerliche Förderung vom Erreichen der Regelaltersgrenze abhängig zu machen.
Hinter der Neuregelung steckt das gesellschaftspolitische Ziel, das länger Arbeiten jenseits der Regelaltersgrenze zu incentivieren und attraktiver zu machen. Dieses Ziel ist gut und wichtig. Leider passt die geplante Neuregelung zu Wertguthaben im BRSG2 nicht dazu. Hier ist bekanntlich eine Neuregelung geplant, die die Wertguthabennutzung jenseits der Regelaltersgrenze beitrags- und steuerrechtlich verbietet.
Eine wertguthabenfinanzierte Arbeitszeitverringerung jenseits der Regelaltersgrenze ist demnach auch auf Wunsch der Beschäftigten nicht mehr möglich. Das passt nicht zu den Zielen der Aktivrente.
Sollte der Gesetzgeber das BRSG2 in dieser Frage zukünftig noch nachbessern, stellt sich im Rahmen der Aktivrente die Anschlussfrage, ob auch Entnahmen aus einem von den Beschäftigten eigenverantwortlich gebildeten Wertguthaben zum Ausgleich einer Arbeitszeitverringerung von der Aktivrente erfasst werden oder nicht.
Aus Sicht der AG ZWK sollte das Steuerprivileg der Aktivrente hier nicht vom Grad der Erwerbstätigkeit, sondern allein vom Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses abhängig gemacht werden. Nur so erhalten die Beschäftigten und die Arbeitgeber aufeinander abgestimmte und konsistente Tools, um die ruhestandsnahe Lebensphase auch jenseits der Regelaltersgrenze maximal flexibel zu gestalten und an die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen und der Beschäftigten anzupassen.