AG ZWK-Stellungnahme zum Bericht der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026
Die AG ZWK nimmt zu den Vorschlägen der Rentenkommission in Sachen Altersteilzeit Stellung.
Zeitwertkonten sind ein überzeugendes Werkzeug für die moderne Arbeitswelt. Sie geben Unternehmen die Möglichkeit, Flexibilität nicht nur zu versprechen, sondern konkret zu gestalten. Beschäftigte können Teile ihres Gehalts, ihrer Überstunden oder andere Entgeltbestandteile ansparen und später für eine bezahlte Freistellung nutzen – etwa für Weiterbildung, Familienzeiten, Pflege, ein Sabbatical oder einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Und das mit bestehendem Sozialversicherungsschutz.
Der klare Vorteil für Unternehmen: Zeitwertkonten verbinden individuelle Lebensphasen mit betrieblicher Planbarkeit. Sie zeigen, dass ein Arbeitgeber die veränderten Erwartungen an Arbeit ernst nimmt und flexible, zukunftsfähige Lösungen bietet.
Genau das macht Unternehmen deutlich attraktiver – für bestehende Mitarbeitende ebenso wie für neue Talente. Zeitwertkonten unterstützen so wirksam Mitarbeiterbindung, Motivation und eine moderne Arbeitgeberpositionierung.
Zeitwertkonten sind mehr als ein beliebiges Zusatzangebot: Sie sind ein sichtbares Zeichen für eine weitsichtige Personalpolitik. Wer Zeitwertkonten einführt, schafft Freiräume, stärkt die Loyalität im Unternehmen und entwickelt sich als Arbeitgeber weiter – modern, flexibel und nah an der Realität heutiger Arbeits- und Lebensmodelle.
Von Zeitwertkonten profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Beschäftigte gewinnen planbare Freiräume für Weiterbildung, Familie, Pflege, ein Sabbatical oder einen gleitenden Übergang in den Ruhestand – und bleiben dabei sozialversichert, weil das angesparte Wertguthaben in der Freistellungsphase als laufendes Entgelt ausgezahlt wird. Gerade das macht den Unterschied: Das gelingt nicht mit einem normalen Arbeitszeitkonto, das vor allem Mehr- und Minderstunden innerhalb eines begrenzten Ausgleichszeitraums steuert. Und auch unbezahlter Urlaub schafft zwar Freiräume, aber keinen laufenden Gehaltsersatz bei Fortbestand des Sozialversicherungsschutzes.
Für Unternehmen sind Zeitwertkonten ein klarer Gewinn. Sie machen Flexibilität zu einem belastbaren Angebot statt zu einem bloßen Versprechen. Arbeitgeber können unterschiedliche Lebensphasen ihrer Beschäftigten besser begleiten, Auszeiten vorausschauender planen und sich zugleich als moderner, attraktiver Arbeitgeber positionieren. Genau darin liegt der strategische Nutzen: Zeitwertkonten schaffen Zeitspielräume über den ganzen Erwerbsverlauf, stärken die Mitarbeiterbindung und erhöhen die Arbeitgeberattraktivität.
Die Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V. ist der Fachverband für alle, die Zeitwertkonten als zukunftsfähiges Instrument einer modernen Arbeitswelt weiterentwickeln wollen. Sie setzt sich dafür ein, die Chancen flexibler Lebensarbeitszeit bekannter zu machen, Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und Zeitwertkonten in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit mit einer starken Stimme zu vertreten. Dabei versteht sich die AG ZWK als unabhängiger Verband und als Sprachrohr für moderne Wertkontensysteme in Unternehmen jeder Größe.
Für Mitglieder bietet der Verband weit mehr als Information: Er schafft Zugang zu aktuellem Fachwissen, zu exklusiven Fachinformationen und zu einem Netzwerk ohne Gleichen. In Fachkreisen, Veranstaltungen und
Schulungen entstehen Impulse, Praxistipps und tragfähige Lösungen für die tägliche Arbeit mit Zeitwertkonten. Gleichzeitig können Mitglieder ihre Erfahrungen und Anliegen direkt in den fachlichen und politischen Diskurs einbringen. So wird aus Einzelinteressen gemeinsame Wirkung.
Wer der AG ZWK beitritt, gewinnt deshalb nicht nur Expertise, sondern auch Orientierung, Austausch und Einfluss. Seit vielen Jahren arbeitet der Verband daran, Zeitwertkonten voranzubringen. Heute ist er ein engagierter Treffpunkt für alle, die moderne Arbeitszeit aktiv mitgestalten und Unternehmen wie Beschäftigten echte Zukunftsperspektiven eröffnen wollen.
Die AG ZWK nimmt zu den Vorschlägen der Rentenkommission in Sachen Altersteilzeit Stellung.
Die Alterssicherungskommission schlägt unter Ziffer 13 ihrer jüngsten Empfehlungen neben der Anhebung des für die Altersteilzeit relevanten Mindestalters auch vor, die Altersteilzeit im Blockmodell gänzlich abzuschaffen.
9 AZR 66/25 hat keine Auswirkung auf die Steuerbilanz bei sonstigen Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b SGB IV
BAG Urteil vom 21.10.2025 - 9 AZR 66/25
Während das SGB IV für den Fall des Verstoßes gegen die Insolvenzsicherungspflicht für gewöhnliche Wertguthaben gem. § 7e Abs. 5 und 7 SGB IV empfindliche Sanktionen normiert (Auflösung durch die DRV-Bund und Durchgriffshaftung), ...
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