Die AG ZWK zur Flexi-Rente
Die AG ZWK zur Flexi-Rente
Die Chance, Zeitwertkonten als wichtiges Instrument zur Flexibilisierung des Renteneintritts in die Flexi-Rente einzubinden, scheint aktuell erst einmal vertan. Denn der Gesetzesentwurf der Flexi- Rente ist vom Kabinett beschlossen worden. Die Neuregelung wird aller Voraussicht nach zum 01.01.2017 in Kraft treten und Zeitwertkonten spielen in dem Gesetzesvorhaben keine Rolle. Dieses trotz der Tatsache, dass Zeitwertkonten bereits heute - auch ohne den eigentlich wünschenswerten politischen Rückenwind - in hunderten von Unternehmen jeder Größe einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung der ruhestandsnahen Lebensphase leisten.
Zeitwertkonten schaffen den Spagat zwischen Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und gesellschaftspoliti-schen Interessen. Sie können wie kein anderes Instrument und vor allem besser als die relativ starre Altersteilzeit die Lebensarbeitszeit und damit auch die ruhestandsnahe Lebensphase flexibilisieren. So ist nur mit Zeitwertkonten beides möglich: die Lebensarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich flexibel zu verkürzen oder aber die Lebensarbeitszeit zu verlängern und damit bei vollem Lohn dauerhaft im Alter zu arbeiten, aber eben altersgerecht bspw. nur an bestimmten (Wochen-)Tagen. Darüber hinaus werden durch die Nutzung eines Zeitwertkontos - anders als bei der aktuellen Flexi-Rente - für diese Flexibilisierung des Renteneintritts die gesetzlichen Rentenanwartschaften nicht tangiert.
Zeitwertkonten sind in vielen Branchen zu einem festen Baustein der Personalpolitik geworden. Es wäre sinnvoll gewesen, Zeitwertkonten im Rahmen der Flexi-Rente mit einzubinden, damit die Flexi-bilisierung der Lebensarbeitszeit auch tatsächlich bei allen Beschäftigten und allen Betrieben ankom-men kann. Wichtig ist, diejenigen Betriebe und Beschäftigten zu fördern, die frühzeitig mit ihrem ei-genverantwortlichen Aufbau von Bruttoguthaben dazu beitragen, die Lebensarbeitszeit und damit auch den Renteneintritt zu flexibilisieren. Über Zeitwertkonten aufgebaute Freistellungsgehälter soll-ten idealerweise, wie Einnahmen aus bestimmten Pflegetätigkeiten gemäß aktuellem Flexi-Rentenentwurf, werden. Mitarbeiter, die eigenverantwortlich ein Zeitwertkonto besparen, sollten in der ruhestandsnahen Lebensphase auf die Komponenten Teilrente in Kombination mit Zeitwertkonto zurückgreifen dürfen - ohne dass hierdurch negative Wechselwir-kungen durch Hinzuverdienstanrechnung auf die einzelnen Bausteine entstehen. Mit einer solchen Kombination und der damit verbundenen Wertschätzung nachhaltig agierender Arbeitgeber und vo-rausschauend handelnder Beschäftigter könnte der Flexibilitätshebel in der ruhestandsnahen Lebensphase deutlich größer ausfallen als in dem aktuellen Entwurf.
Über die AG ZWK
Die AGZWK ist ein von politischen und wirtschaftlichen Interessen unabhängiger Fachverband. Ihr Zweck ist die Förderung und Verbreitung von Zeitwertkonten als innovatives Instrument der Personalarbeit und für Arbeitnehmer wichtiges Element der Lebensarbeitszeitgestaltung.
Als eingetragener, 2006 gegründeter Verein hat die AG ZWK heute mehr als 100 Mitglieder, darunter Personalverantwortliche großer Unternehmen mit langjährig bestehenden Lebensarbeitszeitmodellen, Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden wie auch renommierter Beratungsgesellschaften im Bereich der Vergütungs- und Vorsorgegestaltung.
Die AG ZWK unterstützt alle fachlichen Bestrebungen zur Implementierung von Zeitwertkonten, insbesondere in Gestalt sog. Zeitwertkonten-Modelle. Sie wirkt mit bei der sozialpolitischen, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Ausgestaltung dieser Modelle. Die Mitwirkung erfolgt durch die Aufklärung und Information von Unternehmen, Verbänden und der Öffentlichkeit, den Meinungsaustausch mit und die fachliche Beratung von Organen der Legislative, Behörden, Ministerien und Verbänden, die Veranstaltung von Seminaren und Tagungen zur Information, Weiter- und Fortbildung sowie die regelmäßige Herausgabe von Publikationen.
Tragende Säulen der Verbandsarbeit sind Fachausschüsse zu den Themenfeldern Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrecht, Administration, Steuer- und Bilanzrecht sowie Kapitalanlage.
Besuchen Sie uns im Internet unter: www.agzwk.de